Ausbildung zum Segelflugzeugführer

schulung 01Die Segelflugsportgruppe führt in der vereinseigenen Segelflugschule die Ausbildung zum Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer durch. Den Flugschülern stehen zur Zeit fünf Fluglehrer ehrenamtlich (d.h. unentgeltlich) zur Verfügung. Aber auch ausgebildete Piloten können sich fliegerisch weiterbilden und zum Beispiel den Motorsegler-Schein erwerben. Oder einfach nur bei einem Fluglehrer Unterstützung nach der Winterpause einholen.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Segelflieger:

  • Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist 14 Jahre, für den Scheinerwerb 16 Jahre

  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Dieses Zeugnis ist auch bei ausgebildeten Piloten in vom Lebensalter abhängigen Zeitintervallen zu erbringen (zur Zeit bis 40 Jährige alle 5 Jahre, bis 60 Jährige alle 2 Jahre, danach jährlich)

  • Unbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises

  • Erklärung über Vorstrafen, schwebende Strafverfahren, Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg, polizeiliches Führungszeugnis

  • Verzichtserklärung bezüglich Haftungsansprüchen gegenüber dem Verein

 

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Dauer und Ablauf Ausbildung:

  • ca. 2 Jahre (gesetzlich min. 25 Flugstunden) bis zum Segelflugschein

  • bis zum ersten Alleinflug werden im Durchschnitt 60 bis 80 Starts benötigt

  • die Ausbildung erfolgt standardmäßig im Windenstart

  • zum Ende der Ausbildung selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges von min. 50 km mit einem Segelflugzeug

  • während der Wintermonate sind insgesamt ca. 60 Unterrichtsstunden Theorie in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Technik, Aerodynamik, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen und Sprechfunk im Flugfunkdienst zu absolvieren.

  • Mitarbeit bei allen den Flugbetrieb betreffenden Tätigkeiten (Flugzeug schieben, Halle ein-/ausräumen, Seile ausziehen, Starthelfer, Startschreiber, später auch Windenfahrer, etc.)

  • Mitarbeit in der vereinseigenen Werkstatt bei Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Fluggerät, auch um technische Grundkenntnisse z.B. über den Aufbau eines Segelflugzeuges zu erwerben (ca. 20-30 Stunden pro Jahr).

  • Zum Abschluss der Ausbildung muss eine amtliche Prüfung in Theorie und Praxis vor dem Prüfungsrat der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, abgelegt werden.

Wer mit 14 Jahren die Ausbildung beginnt und sich einigermaßen engagiert, der kann dann nach bestandener Prüfung mit 16 Jahren seinen Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer in den Händen halten und eigenverantwortlich mit einem Segelflugzeug diesen Sport ausüben und seine Faszination erleben.

An dieser Stelle soll nicht verschwiegen werden, dass die Segelflugausbildung sehr zeitintensiv ist. Um in der o.g. Zeit das angestrebte Ziel, den Segelflugschein, zu erreichen, ist es nötig, während der Saison von April bis Oktober möglichst jeden Samstag und jeden Sonntag ganztags am Flugbetrieb teilzunehmen.

 

schulung 03Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Erwerb des Segelflugscheines

  • Erwerb der Startberechtigung Schleppstart hinter Luftfahrzeugen (sofern nicht in der Grundausbildung bereits durchgeführt)

  • Erwerb der Startberechtigung für eigenstartfähige Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb

  • Weiterbildung zur Klassenberechtigung Reisemotorsegler

  • weitere Berechtigungen wie Wolkenflug, Kunstflug

  • Ausbildung zum Motorflugzeugführer auf Anfrage

 

Kosten der Ausbildung

Dazu wollen wir hier keine verbindlichen Aussagen treffen, da die Kosten natürlich von der tatsächlich benötigten Stunden- und Startzahl abhängt (was kostet z.B. ein Führerschein?). Wir erlauben uns, lediglich auf unsere Gebührenseite zu verweisen. Über die weiter oben beschriebene Mindeststundenzahl, der Mitgliedschaft im Verein sowie der sonstigen auf der Gebührenseite gelisteten Zahlungsverpflichtungen unserer Mitglieder kann jeder Interessent selbst den finanziellen Aufwand abschätzen.

Bei den auf unseren Seiten genannten Gebühren sind Landegebühren an die Stadtwerke Landshut als Flugplatzbetreiber sowie Kosten für Literatur und weitere Behördengebühren nicht enthalten. 

 

Noch Fragen ?

Gerne stehen unsere Vorstände und unsere Fluglehrer für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ein Ansprechpartner ist normalerweise Samstags, Sonntags und an Feiertagen auf dem Flugplatz. Eine erste Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail an flugschule@segelfliegen-landshut.de erfolgen.